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Wartung der Klimageräte

 

Der Service umfasst:

  • Temperaturen und Drücke überprüfen
  • Funktionstest der Anlage
  • Reinigung und Desinfizierung der Anlage
  • Dichtigkeitskontrolle mittels Elektonischem Lecksuchgerät
  • Funktionskontrolle des Kondeswassersystems
  • Protokollierung und Rapportierung

 

Der Servicepreis gilt pro Aussen und/oder Inneneinheit der Klimaanlage, bitte wählen Sie die zutreffende Option aus. Die Reinigungsmaterialien sowie die Anfahrts- und Fahrzeugspauschale sind im Preis bereits enthalten.

 

Es ist ebenfalls ein Service-Abo zum Vorzugspreis erhältlich. 

Service / Wartungsvertrag

CHF 350.00Preis
Preise
Einmaliger Kauf
CHF 350.00
Wartungsvertrag | 2J
Wartungsvertrag für Service alle 2 Jahre | Sparen Sie 10%
CHF 315.00alle 2 Jahre bis zur Kündigung
Wartungsvertrag | 1J
Wartungsvertrag für Service jedes Jahr | Sparen Sie 20%
CHF 280.00jährlich bis zur Kündigung
Wartungsvertrag | 6M
Wartungsvertrag für Service alle 6 Monate | Sparen Sie 40%
CHF 210.00alle 6 Monate bis zur Kündigung
  • Allgemeine Service Abonnement Bestimmungen:

    A. Gegenstand des Vertrags / Leistungsumfang

    • Die Inspektion umfasst Massnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist‐Zustandes durch eine periodische Prüfung der erwähnten Anlage und Einrichtungen. 
    • die Zustandsprüfung Sie umfasst das Feststellen äusserlich erkennbarer Schäden und Mängel, wie undichte Teile, besondere Verschmutzungen, Korrosionen.
    • der Funktionsprüfung Dies beinhaltet folgende Punkte: a)Kältetechnisch und Elektrische Kontrolle, b) Funktionstest aller Sicherheits- und Steuerungseinrichtungen, c) Dichtigkeitsprüfung der Kälteanlage mittels Elektronischem Leck Suchgerät, d) Reinigung, Check und Desinfizieren aller Kühlstellen (Kühler, Kühlregister, Verdampfer), e) Protokollierung und Rapportierung aller ausgeführten Arbeiten
    • Notfalleinsätze durch den Auftragnehmer


    Der Auftraggeber profitiert bei Störungen an der Anlage von einer 72-Stunden-Garantie.           
    Servicekunden werden auch in der Hochsaison vorrangig bedient innert maximal 3 Tagen.        

    B. Nicht inbegriffene Leistungen (Ausschluss)

    • Alle elektrischen Störungen, Schalter, Sicherungen und Leitungsdefekte vor der Anlage, unsachgemässe Bedienung, Eingriffe von Drittpersonen, gewaltsame Beschädigungen, Elementarschäden wie Feuer, Wasser, Bruch, Blitzschäden, Frost oder Korrosion
    • Kosten für erschwerte Bedingungen oder zusätzliche Hilfsmittel, wie Hebebühne oder Skyworker werden nach Aufwand verrechnet.  

    C. Pflichten des Antragnehmers                                                                                                                                               

    • Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Zuverlässigkeit, die Sicherheit und die Betriebsbereitschaft der Geräte erhalten bleiben.
    • Die vereinbarten Leistungen hat der Auftragnehmer mit eigenen Arbeitskräften zu erbringen. Teile der Wartungsarbeiten, die typenspezifische Kenntnisse erfordern, dürfen an qualifizierte Nachauftragnehmer vergeben werden.      
    • Nach Aufforderung sind Störungen, die die Sicherheit oder den Betrieb der Anlage gefährden zu beheben.
    • Erkannte und vermutete Schäden, die Instandsetzungsarbeiten erfordern, die nicht Gegenstand des Wartungsvertrages sind, sind dem Auftraggeber mitzuteilen.   

    D. Pflichten des Auftraggebers                                                                                                                                    
    Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B.: Wasser, Strom) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den Anlagen und Anschlüssen zu verschaffen.  

    E. Zahlungskonditionen
    Zahlung 10 Tage netto
    Bei Mängel oder Reparaturarbeiten wird dem Kunden ein Kostenvoranschlag unterbreitet, es gilt ein Stundenansatz von Fr. 135.00 netto, exkl. MWST / Anfahrtspauschale von 85.00.  

    F. Vertragsdauer / Kündigung                                                                                                                                       

    • Der Wartungsvertrag wird mit der gegenseitigen Unterzeichnung, bzw. nach Ablauf der Garantiefrist rechtsgültig, er kann von beiden Parteien bis spätestens auf den 30. November auf den 31. Dezember gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.
    • Bei gerichtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
    • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie aller den Vertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrags dadurch nicht berührt.

     

044 523 38 01

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